Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (3. MBA-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 16/2000

20000349HochschulorganisationOrdinance01.03.2000

§/Artikel/Anlage

§ 1

§ 1. Die Studiendekanin oder der Studiendekan der Wirtschaftsuniversität Wien hat an Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums Executive MBA der Wirtschaftsuniversität Wien den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.

§ 2

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. März 2000 in Kraft.

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