Employee’s summary dismissal not justified by loss of trust

4 CG.1999.89-148Li Supreme Court03.03.2005Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

A managerial employee terminated his employment without notice and sought compensation, arguing that the employer’s conduct had destroyed the necessary trust relationship. The supreme court held that an employee may terminate immediately only if continued employment is no longer tolerable in good faith and ordinary notice would not be reasonable. The conduct relied on must objectively be serious and actually destroy trust; lesser incidents can matter only together with other circumstances. Applying those standards to the facts found, the court denied a sufficient important reason and restored the first-instance dismissal of the action.

Omnilex-Regeste

§ 1173a Art 53 ABGB; employee’s summary termination for important reason: immediate dissolution is justified only where the trust relationship is so seriously impaired that continuation of the employment contract is no longer reasonably tolerable and ordinary notice cannot be expected. The decisive criterion is objective seriousness of the relied-on conduct and actual destruction of trust; lesser breaches may qualify only in combination with further incidents as the last straw. In assessing the existence of an important reason, the court must also consider whether termination by ordinary notice was reasonable and whether the relationship had become an exceptional case warranting the emergency remedy (consid. 14.2–14.6).

Gesamter Gesetzestext

4 CG.1999.89-148

Leitsatz 1

Damit sich eine fristlose Kündigung rechtfertigt, muss das Vertrauensverhältnis derart gestört sein, dass die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses als einziger Ausweg erscheint. Das als vertrauenszerstörend geltend gemachte Verhalten muss von einer objektiven Schwere und das Vertrauen muss tatsächlich zerstört sein. Weniger schwere Verfehlungen, die für sich allein eine fristlose Kündigung nicht zu rechtfertigen vermöchten, können iVm andern Vorfällen einen die fristlose Kündigung rechtfertigenden wichtigen Grund darstellen. Ob sich eine fristlose Kündigung rechtfertige, wird regelmässig auch unter dem Gesichtspunkt beurteilt, ob dem Kündigenden zuzumuten gewesen wäre, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen.

Aus dem Tatbestand

Ein leitender Arbeitnehmer kündigte seinen Arbeitsvertrag. Er fühlte sich behandelt wie jemand, dem man nicht mehr vertraue und der ohne gebührende Erklärung von sämtlichen bedeutenden Geschäftsentscheidungen ferngehalten werde. Gegen seinen Arbeitgeber stellte er Ansprüche, weil dieser die wichtigen Gründe zu vertreten habe, die den Arbeitnehmer zur fristlosen Kündigung veranlasst hätten.

Mit U vom 07.11.2001 wies das LG eine entsprechende Klage ab. Mit B vom 30.01.2003 hob das OG dieses U auf. Einem gegen diesen B erhobenen Revisionsrekurs der beklagten Arbeitgeberin gab der OGH mit B vom 31.03.2003 Folge und verwies die Rechtssache an das OG zurück. Im zweiten Rechtsgang erkannte das OG erneut, dass die Ansprüche des klagenden Arbeitnehmers aus der fristlosen und aus wichtigem Grund erfolgten Auflösung seines Arbeitsverhältnisses dem Grunde nach zu Recht beständen. Mit U vom 03.03.2005 änderte der OGH dieses U dahin gehend ab, dass der Berufung des klagenden Arbeitnehmers keine Folge gegeben und das klageabweisende erstgerichtliche U wiederhergestellt wurde.

Der OGH hatte ua die Frage zu beantworten, nach welchen rechtlichen Gesichtspunkten sich die fristlose Kündigung seitens eines Arbeitnehmers beurteile.

Aus den Entscheidungsgründen

14.1. Nach § 1173a Art 53 Abs 1 ABGB kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus wichtigen Gründen fristlos auflösen; er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt. Nach § 1173a Art 53 Abs 2 ABGB gilt als wichtiger Grund namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf. Nach 1173a Art 53 Abs 3 ABGB (soweit hier wesentlich) entscheidet das Gericht über das Vorhandensein solcher Umstände nach seinem Ermessen. § 1173a Art 53 ABGB entspricht wörtlich seiner schweizerischen Rezeptionsvorlage, Art 337 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR), weshalb zu seiner Auslegung nach ständiger liechtensteinischer Praxis schweizerische Lehre und Rechtsprechung beigezogen werden dürfen und sollen.

14.2. Damit dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf, muss das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien derart gestört sein, dass die sofortige und fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses als einziger Ausweg erscheint (BGE 116 II 142 Erw 5c S 144): dass es also dem Kündigenden nicht zuzumuten ist, das Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündigung zu beenden (Streiff/von Kaenel, Leitfaden zum Arbeitsvertrag [5. A Zürich 1992; unveränderter Nachdruck 1993] N 2 zu Art 337 OR).

14.3. Die Handlungen oder das Verhalten, die als vertrauenszerstörend geltend gemacht werden, müssen von einer objektiven Schwere sein; notwendig ist, dass das Vertrauen tatsächlich zerstört ist (Frank Vischer, Der Arbeitsvertrag, in Schweizerisches Privatrecht VII/1, III [Basel/Frankfurt am Main 1994] S 178 [VI, 2]). Dabei kommt es darauf an, ob ein besonderes Vertrauen vorausgesetzt war, ob persönliche oder nur ökonomische Beziehungen das Arbeitsverhältnis beherrschten, welche Stellung dem Arbeitnehmer in der Organisation des Betriebs zukam oder welche besonderen Eigenschaften von ihm erwartet werden durften (Adrian Staehelin im Zürcher Kommentar V, 2, c [Zürich 1996] N 6 zu Art 337 OR).

14.4. Weniger schwere Verfehlungen, die für sich allein eine fristlose Kündigung nicht zu rechtfertigen vermöchten, können iVm andern Vorfällen einen wichtigen Grund darstellen: gleichsam als «Tropfen, der das volle Fass zum Überlaufen bringt» (Staehelin, N 9 zu Art 337 OR; Rehbinder/Portmann im Basler Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht, Obligationenrecht I [3. A Basel/Genf/München 2003] N 1 und 2 zu Art 337 OR, mit Hinweisen). Bei leitenden Angestellten besteht ein besonderes Vertrauensverhältnis, das bereits durch minder schwere Ereignisse zerstört werden kann (Manfred Rehbinder im Berner Kommentar VI, 2, 2, 2 [Bern 1992] N 2 zu Art 337 OR; BGE 104 II 28). Verallgemeinernde Typisierungen, wie sie Lehre und Rechtsprechung entwickelt haben, vermitteln Anhaltspunkte für die E im Einzelfall; dieser bestimmt sich jedoch stets auch nach den konkreten Umständen (Jürg Brühwiler, Kommentar zum Einzelarbeitsvertrag [2. A Bern/Stuttgart/Wien 1996], N 1 zu Art 337 OR; Rehbinder, N 5 zu Art 337 OR [mit kritischen Anmerkungen]; Vischer, S 178 unten). Als einem Notventil kommt der fristlosen Kündigung Ausnahmecharakter zu (Streiff/von Kaenel, N 3 zu Art 337 OR, mit Hinweisen).

14.5. In der Lehre und in der Rechtsprechung findet sich vor allem die fristlose Kündigung seitens des Arbeitgebers thematisiert; denn in der Praxis überwiegen Fälle, in denen ein Arbeitgeber fristlos kündigt (Streiff/von Kaenel, N 9 zu Art 337 OR). Die wichtigen Gründe, welche die fristlose Kündigung seitens des Arbeitnehmers rechtfertigen, betreffen vor allem die Verletzung der Lohnzahlungspflicht, die Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden Fürsorgepflicht oder die Verletzung der besonderen Schutzpflichten für Leben und Gesundheit am Arbeitsplatz.

14.5.1. Als Beispiele wichtiger Gründe für die fristlose Kündigung seitens eines Arbeitnehmers werden etwa genannt: sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Beschimpfung, Verleumdung, Tätlichkeiten (auch seitens eines Mitarbeiters, wenn der Arbeitgeber nicht für Abhilfe sorgt), Aufforderung zur Mitwirkung bei einem Betrug, einer Steuerhinterziehung oder einer sonstigen strafbaren Handlung, Blossstellen vor Mitarbeitern, Preisgabe anvertrauter Geheimnisse oder rigorose, auch das Privatleben umfassende Überwachung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber (Brühwiler, N 3 zu Art 337 OR; Rehbinder/Portmann, N 31 f zu Art 337 OR; Staehelin, N 26 zu Art 337 OR; Vischer, S 178 unten ff).

14.5.2. Annahmeverzug des Arbeitgebers als solcher berechtigt den Arbeitnehmer nicht zu fristloser Kündigung; es bedarf zusätzlicher Umstände, damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Kündigenden nicht mehr zuzumuten ist (BGE 116 II 142 Erw 5c S 144).

14.5.3. Freistellung eines Arbeitnehmers ist auch dann kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung, wenn sich der Arbeitnehmer teilweise zur Verfügung des Arbeitgebers halten muss, sofern dieser nicht schikanös handelt (Rehbinder/Portmann, N 32 zu Art 337 OR, mit Hinweisen).

14.5.4. Ebenso wenig berechtigt die Enttäuschung eines Arbeitnehmers bezüglich seiner Erwartungen an die Arbeitsstelle zu fristloser Kündigung (Streiff/von Kaenel, N 9 zu Art 337 OR).

14.5.5. Schuldhafte Verletzung der Beschäftigungspflicht kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wobei jedoch für abgesetzte Delegierte eines Verwaltungsrats eine solche Beschäftigungspflicht nicht gegeben ist. Im Widerruf einer Prokura kann eine unberechtigte Kränkung liegen, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt, ebenso in schweren Verstössen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (Rehbinder, N 10 zu Art 337 OR).

14.6. Ob sich eine fristlose Kündigung rechtfertige, wird regelmässig auch unter dem Gesichtspunkt beurteilt, ob es dem Kündigenden zuzumuten gewesen wäre, das Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen.

In der Folge beantwortete der OGH die Frage, ob die vom klagenden Arbeitnehmer ausgesprochene fristlose Kündigung aufgrund der erstgerichtlichen Feststellungen nach den hierfür massgebenden, vorstehend wiedergegebenen rechtlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt erscheine, und verneinte sie mit fallbezogenen Erwägungen.

Schlagwörter

employment contractsummary dismissalloss of trustimportant reasonordinary noticemanagerial employeegood faithemployment relationship

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

When is an employee entitled to terminate employment without notice for important reasons?

Extrahierter Entscheid

Immediate termination is justified only if the trust relationship is so damaged that immediate dissolution is the only reasonable option and ordinary notice is not acceptable.

Extrahierte Begründung

The court applied § 1173a Art 53 ABGB in line with Art 337 OR and held that the decisive test is whether continued performance can still be reasonably expected in good faith.

Kernrechtsfrage

Whether the employee’s alleged exclusion from management decisions and loss of trust constituted an important reason on the facts found below

Extrahierter Entscheid

The court held that the established facts did not show a sufficient objective breach of trust to justify summary dismissal.

Extrahierte Begründung

The asserted conduct was assessed under the requirement of objective seriousness and actual destruction of trust; the court also considered that lesser incidents only justify termination together with additional circumstances, and that ordinary notice remained reasonable.

Kernrechtsfrage

Whether the employee’s claims based on justified termination succeeded

Extrahierter Entscheid

Because the summary dismissal was not justified, the employee’s claims failed.

Extrahierte Begründung

The claims depended on a lawful termination for important reasons by the employee; once this was denied, the basis for the asserted claims fell away.

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