beantragt hat, mit nachträglichen Anträgen zu den Nebenfolgen ausge- schlossen werden darf (vgl. BGE 95 IV 67), kann den Parteien im Falle der Nichtgenehmigung einer Ehescheidungskonvention verwehrt werden, sich zu den Nebenfolgen in einem separaten Schriftenwechsel nochmals zu äussern. ZF 24/94 Urteil vom 3. Mai 1994 2- Abänderung von Kinderunterhaltsbeiträgen (Art. 286 Abs. 2 ZGB). Der Anspruch auf Unterhaltsbeiträge steht dem Kind zu und kann vom Inhaber der elterlichen Ge- walt nicht im eigenen Namen, sondern nur im Namen des Kindes als dessen gesetzlicher Vertreter geltend ge- macht werden. Eine vom Inhaber der elterlichen Gewalt
i m eigenen Namen als Partei erhobene Klage ist mangels Sachlegitimation abzuweisen und kann nicht auf dem Wege der Berichtigung der Parteibezeichnung in eine solche des Kindes umgedeutet werden. ZF 5/94 Urteil vom 3. Mai 1994 3-Schriftliches Berufungsverfahren (Art. 224 Abs. 2 und 3 ZPO); Säumnisfolgen bei verspäteter Einreichung der schriftlichen Begründung der Berufungsanträge. Reicht der Berufungskläger die schriftliche Berufungsbegrün- dung innert der angesetzten Frist nicht ein, so findet - wie im mündlichen Berufungsverfahren beim Ausbleiben bei der Hauptverhandlung trotz gehöriger Vorladung (Art. 228 Abs. 1 ZPO) - das Kontumazverfahren statt (Erw. 1).
l ensvollstrecker als deren Vertreter und nicht im eige- nen Namen handelt, kann nicht auf dem Wege der Be- 12