ECLI:EU:C:2020:828•Berichtigungsbeschluss vom 14. Oktober 2020.#XC gegen Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.#Urteilsberichtigung.#Rechtssache C-195/20 PPU.
Berichtigungsbeschluss vom 14. Oktober 2020.#XC gegen Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.#Urteilsberichtigung.#Rechtssache C-195/20 PPU.
ECLI:EU:C:2020:828Eu Cjeu14.10.2020
Gesamter Gesetzestext
BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)
14. Oktober 2020 ( *1 )
„Urteilsberichtigung“
In der Rechtssache C‑195/20 PPU-REC
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesgerichtshof (Deutschland) mit Entscheidung vom 21. April 2020, beim Gerichtshof eingegangen am 8. Mai 2020, in dem Strafverfahren gegen
XC,
Beteiligter:
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof,
erlässt
DER GERICHTSHOF (Vierte Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten M. Vilaras, der Richter N. Piçarra, D. Šváby und S. Rodin (Berichterstatter) sowie der Richterin K. Jürimäe,
Generalanwalt: M. Bobek,
Kanzler: A. Calot Escobar,
nach Anhörung des Generalanwalts
folgenden
Beschluss
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1 |
Am 24. September 2020 hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) das Urteil Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Grundsatz der Spezialität) (C‑195/20 PPU, EU:C:2020:749) erlassen. |
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2 |
Dieses Urteil enthält in seinem Rubrum einen Schreibfehler, der auf Antrag Irlands gemäß Art. 103 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs zu berichtigen ist. |
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Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Vierte Kammer) beschlossen: |
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Luxemburg, den 14. Oktober 2020. Der Kanzler A. Calot Escobar Der Präsident der Vierten Kammer M. Vilaras |
( *1 ) Verfahrenssprache: Deutsch.
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