ECLI:EU:C:2020:891•Berichtigungsbeschluss vom 30. Oktober 2020.#Republik Österreich gegen Europäische Kommission.#Urteilsberichtigung.#Rechtssache C-594/18 P.
Berichtigungsbeschluss vom 30. Oktober 2020.#Republik Österreich gegen Europäische Kommission.#Urteilsberichtigung.#Rechtssache C-594/18 P.
ECLI:EU:C:2020:891Eu Cjeu30.10.2020
Gesamter Gesetzestext
BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Große Kammer)
30. Oktober 2020 ( *1 )
„Urteilsberichtigung“
In der Rechtssache C‑594/18 P-REC
betreffend ein Rechtsmittel nach Art. 56 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, eingelegt am 21. September 2018,
Republik Österreich, vertreten zunächst durch G. Hesse, dann durch F. Koppensteiner und M. Klamert als Bevollmächtigte im Beistand von Rechtsanwalt H. Kristoferitsch,
Klägerin,
andere Parteien des Verfahrens:
Europäische Kommission, vertreten durch É. Gippini Fournier, T. Maxian Rusche, P. Němečková und K. Herrmann als Bevollmächtigte,
Beklagte im ersten Rechtszug,
Tschechische Republik, vertreten durch M. Smolek, J. Vláčil, T. Müller und I. Gavrilová als Bevollmächtigte,
Französische Republik, vertreten zunächst durch D. Colas und P. Dodeller, dann durch P. Dodeller und T. Stehelin als Bevollmächtigte,
Großherzogtum Luxemburg, vertreten zunächst durch D. Holderer, dann durch T. Uri als Bevollmächtigte im Beistand von P. Kinsch, avocat,
Ungarn, vertreten durch M. Z. Fehér als Bevollmächtigten im Beistand von P. Nagy, ügyvéd,
Republik Polen, vertreten durch B. Majczyna als Bevollmächtigten,
Slowakische Republik, vertreten durch B. Ricziová als Bevollmächtigte,
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, vertreten durch Z. Lavery und S. Brandon als Bevollmächtigte im Beistand von A. Robertson, QC, und von T. Johnston, Barrister,
Streithelfer im ersten Rechtszug,
erlässt
DER GERICHTSHOF (Große Kammer)
unter Mitwirkung des Präsidenten K. Lenaerts, der Vizepräsidentin R. Silva de Lapuerta, des Kammerpräsidenten A. Arabadjiev, der Kammerpräsidentin A. Prechal, der Kammerpräsidenten M. Vilaras und N. Piçarra, des Richters T. von Danwitz, der Richterin C. Toader, der Richter M. Safjan, D. Šváby und S. Rodin, der Richterin K. Jürimäe, des Richters C. Lycourgos, der Richterin L. S. Rossi und des Richters I. Jarukaitis (Berichterstatter),
Generalanwalt: G. Hogan,
Kanzler: A. Calot Escobar,
nach Anhörung des Generalanwalts
folgenden
Beschluss
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1 |
Am 22. September 2020 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (Große Kammer) das Urteil Österreich/Kommission (C‑594/18 P, EU:C:2020:742) erlassen. |
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2 |
Das Urteil enthält in der Fassung der Verfahrenssprache einen Fehler, der gemäß Art. 154 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs, der nach deren Art. 190 Abs. 1 auf das Rechtsmittelverfahren Anwendung findet, von Amts wegen zu berichtigen ist. |
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Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Große Kammer) beschlossen: |
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Luxemburg, den 30. Oktober 2020 Der Kanzler A. Calot Escobar Der Präsident K. Lenaerts |
( *1 ) Verfahrenssprache: Deutsch.
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