ECLI:EU:C:2019:428•Berichtigungsbeschluss vom 16. Mai 2019.#Frank Montag gegen Finanzamt Köln-Mitte.#Vorabentscheidungsersuchen der Finanzgericht Köln.#Urteilsberichtigung.#Rechtssache C-480/17.
Berichtigungsbeschluss vom 16. Mai 2019.#Frank Montag gegen Finanzamt Köln-Mitte.#Vorabentscheidungsersuchen der Finanzgericht Köln.#Urteilsberichtigung.#Rechtssache C-480/17.
ECLI:EU:C:2019:428Eu Chamb 10 C16.05.2019
Gesamter Gesetzestext
BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Zehnte Kammer)
16. Mai 2019 ( *1 )
„Urteilsberichtigung“
In der Rechtssache C‑480/17 REC
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Finanzgericht Köln (Deutschland) mit Entscheidung vom 3. August 2017, beim Gerichtshof eingegangen am 9. August 2017, in dem Verfahren
Frank Montag
gegen
Finanzamt Köln-Mitte
erlässt
DER GERICHTSHOF (Zehnte Kammer)
unter Mitwirkung des Präsidenten der Achten Kammer F. Biltgen in Wahrnehmung der Aufgaben des Präsidenten der Zehnten Kammer sowie der Richter E. Levits (Berichterstatter) und L. Bay Larsen,
Generalanwalt: M. Campos Sánchez-Bordona,
Kanzler: A. Calot Escobar,
nach Anhörung des Generalanwalts
folgenden
Beschluss
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1 |
Am 6. Dezember 2018 hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) das Urteil Montag (C‑480/17, EU:C:2018:987) erlassen. |
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2 |
Dieses Urteil enthält in seiner deutschen Sprachfassung Fehler, die nach Art. 103 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs von Amts wegen zu berichtigen sind. |
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Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zehnte Kammer) beschlossen: |
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Luxemburg, den 16. Mai 2019 Der Kanzler A. Calot Escobar Für den Präsidenten der Zehnten Kammer F. Biltgen |
( *1 ) Verfahrenssprache: Deutsch.
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