ECLI:EU:C:2016:930•Berichtigungsbeschluss vom 6. Dezember 2016.#Patrick Breyer gegen Bundesrepublik Deutschland.#Urteilsberichtigung.#Rechtssache C-582/14.
Berichtigungsbeschluss vom 6. Dezember 2016.#Patrick Breyer gegen Bundesrepublik Deutschland.#Urteilsberichtigung.#Rechtssache C-582/14.
ECLI:EU:C:2016:930Eu Cjeu06.12.2016
Gesamter Gesetzestext
BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer)
6. Dezember 2016 ( *1 )
„Urteilsberichtigung“
In der Rechtssache C‑582/14 REC
betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Bundesgerichtshof (Deutschland) mit Entscheidung vom 28. Oktober 2014, beim Gerichtshof eingegangen am 17. Dezember 2014, in dem Verfahren
Patrick Breyer
gegen
Bundesrepublik Deutschland
erlässt
DER GERICHTSHOF (Zweite Kammer)
unter Mitwirkung des Kammerpräsidenten M. Ilešič, der Richterin A. Prechal, des Richters A. Rosas (Berichterstatter), der Richterin C. Toader und des Richters E. Jarašiūnas,
Generalanwalt: M. Campos Sánchez-Bordona,
Kanzler: A. Calot Escobar,
nach Anhörung des Generalanwalts
folgenden
Beschluss
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1 |
Am 19. Oktober 2016 hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) das Urteil Breyer (C‑582/14, EU:C:2016:779) erlassen. |
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2 |
Dieses Urteil enthält in seiner deutschen Sprachfassung Schreibfehler, die auf Antrag des Klägers des Ausgangsverfahrens nach Art. 103 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs zu berichtigen sind. |
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Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) beschlossen: |
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Luxemburg, den 6. Dezember 2016 Der Kanzler Kammer Der Präsident der Zweiten A. Calot Escobar M. Ilešič |
( *1 ) Verfahrenssprache: Deutsch.
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