ECLI:EU:T:2012:536•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. Oktober 2012.#Nicolas Wessang gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke star foods – Ältere Gemeinschaftswort- und ‑bildmarken STAR SNACKS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑333/11.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. Oktober 2012.#Nicolas Wessang gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke star foods – Ältere Gemeinschaftswort- und ‑bildmarken STAR SNACKS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑333/11.
ECLI:EU:T:2012:536Eu Chamb 07 T10.10.2012
Gesamter Gesetzestext
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. Oktober 2012 –
Wessang/HABM – Greinwald (star foods)
(Rechtssache T-333/11)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke star foods – Ältere Gemeinschaftswort- und -bildmarken STAR SNACKS – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“
Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke star foods und Wortmarke STAR SNACKS (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 25-38)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. April 2011 (Sache R 1837/2010-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen Herrn Nicolas Wessang und der Greinwald GmbH |
Tenor
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1. |
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. April 2011 (Sache R 1837/2010-4) wird in Bezug auf die Waren der Klassen 29 und 30 sowie, mit Ausnahme von „Bieren“, der Klasse 32 des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken vom 15. Juni 1957 in revidierter und geänderter Fassung aufgehoben. |
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2. |
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. |
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3. |
Das HABM trägt seine eigenen Kosten und drei Viertel der Kosten von Herrn Nicolas Wessang. |
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4. |
Herr Wessang trägt ein Viertel seiner eigenen Kosten. |
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5. |
Die Greinwald GmbH trägt ihre eigenen Kosten. |
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