ECLI:EU:T:2012:179•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. März 2012.#Kaltenbach & Voigt GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Internationale Registrierung – Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes – Bildmarke 3D eXam – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter und fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑242/11.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 29. März 2012.#Kaltenbach & Voigt GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Internationale Registrierung – Antrag auf territoriale Ausdehnung des Schutzes – Bildmarke 3D eXam – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter und fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑242/11.
ECLI:EU:T:2012:179Eu Chamb 06 T29.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 1. März 2011 (Sache R 2361/2010‑2) bezüglich einer Ausdehnung des Schutzes der internationalen Registrierung der Bildmarke 3D eXam auf das Gebiet der Europäischen Union
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kaltenbach & Voigt GmbH trägt die Kosten.
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