ECLI:EU:T:2012:263•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. Mai 2012.#TMS Trademark-Schutzrechtsverwertungsgesellschaft mbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Verfallsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke MAD – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft beeinflusst wird – Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑152/11.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. Mai 2012.#TMS Trademark-Schutzrechtsverwertungsgesellschaft mbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Verfallsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke MAD – Ernsthafte Benutzung der Marke – Art. 51 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Form, die nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft beeinflusst wird – Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑152/11.
ECLI:EU:T:2012:263Eu Chamb 08 T24.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Dezember 2010 (Sache R 449/2009‑2) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der TMS Trademark-Schutzrechtsverwertungsgesellschaft mbH und der Comercial Jacinto Parera, SA
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die TMS Trademark-Schutzrechtsverwertungsgesellschaft mbH trägt die Kosten.
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