ECLI:EU:C:2012:211•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. April 2012.#Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen Union.#Vorläufiger Rechtsschutz – Beschluss des Rates – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Beschluss 2011/863/EU – Dringlichkeit.#Rechtssache C‑656/11 R.
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 18. April 2012.#Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland gegen Rat der Europäischen Union.#Vorläufiger Rechtsschutz – Beschluss des Rates – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Beschluss 2011/863/EU – Dringlichkeit.#Rechtssache C‑656/11 R.
ECLI:EU:C:2012:211Eu Presid C18.04.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses 2011/863/EU des Rates vom 16. Dezember 2011 über den Standpunkt der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss, der mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit eingesetzt wurde, zur Ersetzung des Anhangs II des Abkommens über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 341, S. 1) und auf Erlass entsprechender einstweiliger Anordnungen
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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