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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2012:167•Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. März 2012.#Maurice Emram gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Anmeldung der Bildmarke G – Ältere Bildmarken G – Widerspruch des Rechtsinhabers – Grad der Ähnlichkeit – Verwechslungsgefahr.#Rechtssache C‑354/11 P.

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Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. März 2012.#Maurice Emram gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Rechtsmittel – Art. 119 der Verfahrensordnung – Gemeinschaftsmarke – Verordnung (EG) Nr. 40/94 – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b – Anmeldung der Bildmarke G – Ältere Bildmarken G – Widerspruch des Rechtsinhabers – Grad der Ähnlichkeit – Verwechslungsgefahr.#Rechtssache C‑354/11 P.

ECLI:EU:C:2012:167Eu Chamb 07 C22.03.2012

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2011, Emram/HABM (T‑187/10), mit dem die Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2010 (Sache R 1281/2008-1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Guccio Gucci SpA und Herrn M. Emram abgewiesen wurde – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1) – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G – Verwechslungsgefahr – Verfälschung von Beweisen – Unzutreffende Beurteilung der Kennzeichnungskraft – Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Herr Emram trägt die Kosten.

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