ECLI:EU:C:2012:269•Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 3. Mai 2012.#World Wide Tobacco España, SA gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak – Festsetzung der Preise und Aufteilung des Marktes – Geldbußen – Abschreckungswirkung – Gleichbehandlung – Mildernde Umstände – Obergrenze von 10 % des Umsatzes – Zusammenarbeit.#Rechtssache C‑240/11 P.
Beschluss des Gerichtshofs (Sechste Kammer) vom 3. Mai 2012.#World Wide Tobacco España, SA gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Spanischer Markt für den Kauf und die Erstverarbeitung von Rohtabak – Festsetzung der Preise und Aufteilung des Marktes – Geldbußen – Abschreckungswirkung – Gleichbehandlung – Mildernde Umstände – Obergrenze von 10 % des Umsatzes – Zusammenarbeit.#Rechtssache C‑240/11 P.
ECLI:EU:C:2012:269Eu Chamb 06 C03.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 8. März 2011, World Wide Tobacco España/Kommission (T‑37/05), mit dem das Gericht eine Klage auf Herabsetzung der gegen die Klägerin in der Entscheidung K(2004) 4030 endg. der Kommission vom 20. Oktober 2004 in einem Verfahren nach Art. 81 Abs. 1 [EG] (Sache COMP/C.38.238/B.2 – Rohtabak – Spanien) verhängten Geldbuße teilweise abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen.
2. Die World Wide Tobacco España, SA trägt die Kosten des Rechtsmittels.
3. Die Europäische Kommission trägt die Kosten des Anschlussrechtsmittels.
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