Beschluss des Gerichtshofs (Fünfte Kammer) vom 15. Februar 2012.#Internationaler Hilfsfonds eV gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel – Zugang zu Dokumenten – Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidungen der Kommission, mit denen der Zugang zu den Dokumenten eines Vertrags über die Kofinanzierung eines in Kasachstan organisierten medizinischen Hilfsprogramms verweigert wurde – Unzulässigkeit der Klage wegen Verspätung – Fehlerhafte Bestimmung des Beginns der Klagefrist.#Rechtssache C‑208/11 P.

ECLI:EU:C:2012:76Eu Chamb 05 C15.02.2012