ECLI:EU:C:2011:565•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 8. September 2011.#Strafverfahren gegen Asad Abdallah.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Giudice di pace di Mestre - Italien.#Vorabentscheidungsverfahren - Fehlende Darstellung des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-144/11.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 8. September 2011.#Strafverfahren gegen Asad Abdallah.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Giudice di pace di Mestre - Italien.#Vorabentscheidungsverfahren - Fehlende Darstellung des Sachverhalts des Ausgangsverfahrens - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-144/11.
ECLI:EU:C:2011:565Eu Chamb 05 C08.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Giudice di Pace di Mestre – Unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348, S. 98) – Auslegung von Art. 2 dieser Richtlinie – Nationale Regelung, wonach gegen einen Ausländer, der illegal in das nationale Hoheitsgebiet eingereist ist oder sich dort illegal aufhält, eine Geldstrafe von 5 000 bis 10 000 Euro verhängt werden kann und das Gericht im Fall einer strafrechtlichen Verurteilung als Ersatz für diese Geldstrafe die Ausweisung für weniger als fünf Jahre anordnen kann.
Tenor
Tenor
Das vom Giudice di Pace di Mestre (Italien) mit Entscheidung vom 16. März 2011 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
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