ECLI:EU:C:2011:491•Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 14. Juli 2011.#Ignacio Ruipérez Aguirre und ATC Petition gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Unzulässigkeit - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-111/11 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 14. Juli 2011.#Ignacio Ruipérez Aguirre und ATC Petition gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten - Unzulässigkeit - Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-111/11 P.
ECLI:EU:C:2011:491Eu Chamb 06 C14.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 20. Januar 2011, Ignacio Ruipérez Aguirre und ATC Petition/Kommission (T‑487/10), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Beschlüsse der Kommission vom 27. Juli und 11. August 2010, mit denen die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 258 AEUV gegen das Königreich Spanien abgelehnt worden war, abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Ruipérez Aguirre und ATC Petition tragen ihre eigenen Kosten.
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