ECLI:EU:C:2011:693•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 26. Oktober 2011.#Fernando Marcelino Victoria Sánchez gegen Europäisches Parlament und Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Untätigkeitsklage - Schreiben an das Parlament und an die Kommission - Antwort - Einstellungsentscheidung - Offensichtlich unbegründetes und offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.#Rechtssache C-52/11 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 26. Oktober 2011.#Fernando Marcelino Victoria Sánchez gegen Europäisches Parlament und Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Untätigkeitsklage - Schreiben an das Parlament und an die Kommission - Antwort - Einstellungsentscheidung - Offensichtlich unbegründetes und offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.#Rechtssache C-52/11 P.
ECLI:EU:C:2011:693Eu Chamb 05 C26.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Vierte Kammer) vom 17. November 2010, Victoria Sánchez/Parlament und Kommission (T-61/10), mit dem das Gericht eine auf die Feststellung einer Untätigkeit des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, die darin bestehen soll, dass diese Organe es rechtswidrig unterlassen hätten, auf das Schreiben des Rechtsmittelführers vom 6. Oktober 2009 zu antworten, gerichtete Klage nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sowie von Schutzmaßnahmen abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Victoria Sánchez trägt die Kosten.
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