ECLI:EU:C:2011:233•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 8. April 2011.#Aurora Elena Sfichi gegen Direcţia Generală a Finanţelor Publice Suceava und andere (C-29/11) und Adrian Ilaş gegen Direcţia Generală a Finanţelor Publice Suceava und andere (C-30/11).#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunalul Suceava - Rumänien.#Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen Zulassung von Kraftfahrzeugen erhoben wird.#Verbundene Rechtssachen C-29/11 und C-30/11.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 8. April 2011.#Aurora Elena Sfichi gegen Direcţia Generală a Finanţelor Publice Suceava und andere (C-29/11) und Adrian Ilaş gegen Direcţia Generală a Finanţelor Publice Suceava und andere (C-30/11).#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunalul Suceava - Rumänien.#Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen Zulassung von Kraftfahrzeugen erhoben wird.#Verbundene Rechtssachen C-29/11 und C-30/11.
ECLI:EU:C:2011:233Eu Chamb 05 C08.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal Suceava – Zulassung von zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen – Nationale Regelung, nach der für die erste Zulassung dieser Fahrzeuge die Zahlung einer Umweltsteuer vorgeschrieben ist, während Gebrauchtfahrzeuge, die sich bereits auf dem nationalen Markt befinden, bei einer erneuten Zulassung von dieser Steuer befreit sind – Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit Art. 110 Abs. 1 und 2 AEUV – Beschränkung des freien Warenverkehrs
Tenor
Tenor
Art. 110 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren erstmaliger Zulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren.
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