ECLI:EU:C:2011:665•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Oktober 2011.#Lück GmbH & Co KG, Sandler AG und Gesamtverband der Deutschen Textil- und Modeindustrie eV gegen Rat der Europäischen Union und andere.#Rechtsmittel - Streithilfe - Berechtigtes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits.#Rechtssache C-3/11 P(I).
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 17. Oktober 2011.#Lück GmbH & Co KG, Sandler AG und Gesamtverband der Deutschen Textil- und Modeindustrie eV gegen Rat der Europäischen Union und andere.#Rechtsmittel - Streithilfe - Berechtigtes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits.#Rechtssache C-3/11 P(I).
ECLI:EU:C:2011:665Eu Presid C17.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Präsident der Achten Kammer) vom 14. Dezember 2010, Cixi Jiangnan Chemical Fiber u. a./Rat (T‑537/08), mit dem der Antrag der Rechtsmittelführerinnen auf Zulassung als Streithelferinnen im Rahmen einer Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 893/2008 des Rates vom 10. September 2008 zur Aufrechterhaltung der Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Polyester-Spinnfasern mit Ursprung in Belarus, der Volksrepublik China, Saudi-Arabien und Korea nach einer teilweisen Interimsüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 (ABl. L 247, S. 1) zurückgewiesen wurde
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Lück GmbH & Co KG, die Sandler AG und der Gesamtverband der Deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. tragen ihre eigenen Kosten.
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