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Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2012:270•Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 3. Mai 2012.#Legris Industries SA gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Geldbußen – Mutter- und Tochtergesellschaft – Zurechenbarkeit des eine Zuwiderhandlung darstellenden Verhaltens.#Rechtssache C‑289/11 P.

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Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 3. Mai 2012.#Legris Industries SA gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel – Wettbewerb – Kartelle – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Entscheidung der Kommission, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Geldbußen – Mutter- und Tochtergesellschaft – Zurechenbarkeit des eine Zuwiderhandlung darstellenden Verhaltens.#Rechtssache C‑289/11 P.

ECLI:EU:C:2012:270Eu Chamb 03 C03.05.2012

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Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 24. März 2011, Legris Industries/Kommission (T‑376/06), mit dem das Gericht die Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 4180 endg. der Kommission vom 20. September 2006 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/F‑1/38.121 – Rohrverbindungen) abgewiesen hat – Sektor der Rohrverbindungen aus Kupfer und Kupferlegierungen – Verletzung des Rechts auf ein unabhängiges und unparteiisches Gericht – Zurechenbarkeit des eine Zuwiderhandlung darstellenden Verhaltens – Verletzung der Grundsätze der Gleichbehandlung, der persönlichen Haftung und der individuellen Strafzumessung – Verfälschung von Beweisen

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Legris Industries SA trägt die Kosten.

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