ECLI:EU:T:2012:240•Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2012.#Harald Wohlfahrt gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Kindertraum – Ältere nationale Wortmarke Kinder – Relatives Eintragungshindernis – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T-580/10.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2012.#Harald Wohlfahrt gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Kindertraum – Ältere nationale Wortmarke Kinder – Relatives Eintragungshindernis – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Art. 42 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T-580/10.
ECLI:EU:T:2012:240Eu Chamb 05 T16.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Oktober 2010 (Sache R 815/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ferrero SpA und Herrn Harald Wohlfahrt
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Harald Wohlfahrt trägt die Kosten.
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