ECLI:EU:T:2012:107•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 6. März 2012.#ThyssenKrupp Steel Europe AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Highprotect – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑565/10.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 6. März 2012.#ThyssenKrupp Steel Europe AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Highprotect – Absolute Eintragungshindernisse – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑565/10.
ECLI:EU:T:2012:107Eu Chamb 04 T06.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. September 2010 (Sache R 1038/2010‑1) über die Anmeldung des Wortzeichens Highprotect als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die ThyssenKrupp Steel Europe AG trägt die Kosten.
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