ECLI:EU:T:2011:685•Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 22. November 2011.#LG Electronics, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DIRECT DRIVE - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter und fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-561/10.
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 22. November 2011.#LG Electronics, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke DIRECT DRIVE - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter und fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-561/10.
ECLI:EU:T:2011:685Eu Chamb 03 T22.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. September 2010 (Sache R 1027/2010‑2) über die Anmeldung des Wortzeichens DIRECT DRIVE als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die LG Electronics, Inc. trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.