ECLI:EU:T:2012:262•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. Mai 2012.#JBF RAK LLC gegen Rat der Europäischen Union.#Subventionen – Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten – Endgültiger Ausgleichszoll und endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls – Art. 11 Abs. 8, Art. 15 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung.#Rechtssache T-555/10.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. Mai 2012.#JBF RAK LLC gegen Rat der Europäischen Union.#Subventionen – Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten – Endgültiger Ausgleichszoll und endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls – Art. 11 Abs. 8, Art. 15 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 597/2009 – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung.#Rechtssache T-555/10.
ECLI:EU:T:2012:262Eu Chamb 07 T24.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 857/2010 des Rates vom 27. September 2010 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren eines bestimmten Polyethylenterephthalats mit Ursprung in Iran, Pakistan und den Vereinigten Arabischen Emiraten (ABl. L 254, S. 10)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die JBF RAK LLC trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Rates der Europäischen Union.
3. Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
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