ECLI:EU:T:2012:249•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 22. Mai 2012.#Nordmilch AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MILRAM – Ältere nationale Wort- und Bildmarken RAM – Relatives Eintragungshindernis – Ähnlichkeit der Waren und der Zeichen – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑546/10.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 22. Mai 2012.#Nordmilch AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke MILRAM – Ältere nationale Wort- und Bildmarken RAM – Relatives Eintragungshindernis – Ähnlichkeit der Waren und der Zeichen – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑546/10.
ECLI:EU:T:2012:249Eu Chamb 04 T22.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. September 2010 (verbundene Sachen R 1041/2009‑4 und R 1053/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Lactimilk SA und der Nordmilch AG
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Nordmilch AG trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.