ECLI:EU:T:2011:679•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 16. November 2011.#Dorma GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke doorsa FÁBRICA DE PUERTAS AUTOMÁTICAS - Ältere nationale und internationale Wort- und Bildmarken DORMA - Im Rahmen des Verfahrens vor der Beschwerdekammer vorgelegte neue Dokumente über die Bekanntheit der älteren Marken - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-500/10.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 16. November 2011.#Dorma GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke doorsa FÁBRICA DE PUERTAS AUTOMÁTICAS - Ältere nationale und internationale Wort- und Bildmarken DORMA - Im Rahmen des Verfahrens vor der Beschwerdekammer vorgelegte neue Dokumente über die Bekanntheit der älteren Marken - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-500/10.
ECLI:EU:T:2011:679Eu Chamb 08 T16.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 17. August 2010 (Sache R 542/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Dorma GmbH & Co. KG und der Puertas Doorsa, SL
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Dorma GmbH & Co. KG trägt die Kosten.
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