ECLI:EU:T:2011:707•Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 30. November 2011.#SE-Blusen Stenau GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke SE© SPORTS EQUIPMENT - Ältere nationale Wortmarke SE So Easy - Relatives Eintragungshindernis - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-477/10.
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 30. November 2011.#SE-Blusen Stenau GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke SE© SPORTS EQUIPMENT - Ältere nationale Wortmarke SE So Easy - Relatives Eintragungshindernis - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-477/10.
ECLI:EU:T:2011:707Eu Chamb 03 T30.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 22. Juli 2010 (Sache R 1393/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der SE-Blusen Stenau GmbH und der Sport Eybl & Sports Experts GmbH
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 22. Juli 2010 (Sache R 1393/2009‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der SE‑Blusen Stenau GmbH.
3. Die Sport Eybl & Sports Experts GmbH trägt ihre eigenen Kosten.
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