ECLI:EU:T:2012:423•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. September 2012.#National Lottery Commission gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke, die eine Hand darstellt – Art. 53 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Bestehen eines nach nationalem Recht geschützten älteren Urheberrechts – Beweislast – Anwendung des nationalen Rechts durch das HABM – Überprüfung.#Rechtssache T‑404/10.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. September 2012.#National Lottery Commission gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke, die eine Hand darstellt – Art. 53 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Bestehen eines nach nationalem Recht geschützten älteren Urheberrechts – Beweislast – Anwendung des nationalen Rechts durch das HABM – Überprüfung.#Rechtssache T‑404/10.
ECLI:EU:T:2012:423Eu Chamb 07 T13.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. September 2012 –
National Lottery Kommission/HABM – Mediatek Italia und De Gregorio (Darstellung einer Hand)
(Rechtssache T-404/10)
„Gemeinschaftsmarke – Nichtigkeitsverfahren – Gemeinschaftsbildmarke, die eine Hand darstellt – Art. 53 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Bestehen eines nach nationalem Recht geschützten älteren Urheberrechts – Beweislast – Anwendung des nationalen Rechts durch das HABM – Überprüfung“
1. Gemeinschaftsmarke – Verfahrensvorschriften – Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen – Nichtigkeitsverfahren – Auf das Vorbringen beschränkte Prüfung – Würdigung der angeführten Tatsachen und der Beweiskraft der vorgelegten Beweisstücke durch das Amt (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 76) (vgl. Randnr. 20)
2. Gemeinschaftsmarke – Verzicht, Verfall und Nichtigkeit – Relative Nichtigkeitsgründe – Befugnis, die Benutzung der Marke aufgrund eines sonstigen älteren Rechts zu untersagen – Urheberrecht – Bildmarke mit der Darstellung einer Hand (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 53 Abs. 2 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 33-41)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 9. Juni 2010 (Sache R 1028/2009-1) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Mediatek Italia Srl und Herrn Giuseppe De Gregorio einerseits und der National Lottery Commission andererseits |
Tenor
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1. |
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 9. Juni 2010 (Sache R 1028/2009-1) wird aufgehoben. |
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2. |
Das HABM trägt die Kosten einschließlich der Kosten, die der National Lottery Commission im Verfahren vor der Beschwerdekammer entstanden sind. |
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