ECLI:EU:T:2011:538•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. September 2011.#Brighton Collectibles, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BRIGHTON - Ältere nationale Wort- und Bildmarken BRIGHTON sowie andere ältere Zeichen BRIGHTON - Relative Eintragungshindernisse - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T-403/10.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. September 2011.#Brighton Collectibles, Inc. gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BRIGHTON - Ältere nationale Wort- und Bildmarken BRIGHTON sowie andere ältere Zeichen BRIGHTON - Relative Eintragungshindernisse - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 8 Abs. 4 der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T-403/10.
ECLI:EU:T:2011:538Eu Chamb 02 T27.09.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 30. Juni 2010 (Sache R 408/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Brighton Collectibles, Inc. und Felmar
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Brighton Collectibles, Inc. trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3. Felmar trägt ihre eigenen Kosten.
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