ECLI:EU:T:2012:177•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. März 2012.#Handicare Holding BV und You-Q BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BEATLE – Ältere nationale und gemeinschaftliche Wort‑ und Bildmarken BEATLES und THE BEATLES – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Wertschätzung – Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marken in unlauterer Weise.#Rechtssache T‑369/10.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 29. März 2012.#Handicare Holding BV und You-Q BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke BEATLE – Ältere nationale und gemeinschaftliche Wort‑ und Bildmarken BEATLES und THE BEATLES – Relatives Eintragungshindernis – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Wertschätzung – Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marken in unlauterer Weise.#Rechtssache T‑369/10.
ECLI:EU:T:2012:177Eu Chamb 08 T29.03.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 31. Mai 2010 (Sache R 1276/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Apple Corps Ltd und der Movingpeople.net International BV
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die You-Q BV trägt die Kosten.
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