ECLI:EU:T:2011:662•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 15. November 2011.#Abbott Laboratories gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RESTORE - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Begründungspflicht - Art. 75 Sätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T-363/10.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 15. November 2011.#Abbott Laboratories gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RESTORE - Absolute Eintragungshindernisse - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Begründungspflicht - Art. 75 Sätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T-363/10.
ECLI:EU:T:2011:662Eu Chamb 06 T15.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 9. Juni 2010 (Sache R 1560/2009‑1) über die Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke RESTORE
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Abbott Laboratories trägt die Kosten.
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