ECLI:EU:T:2011:602•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Oktober 2011.#dm-drogerie markt GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke caldea - Ältere internationale Wortmarke BALEA - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Zeichenähnlichkeit - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-304/10.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 18. Oktober 2011.#dm-drogerie markt GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke caldea - Ältere internationale Wortmarke BALEA - Relatives Eintragungshindernis - Keine Verwechslungsgefahr - Keine Zeichenähnlichkeit - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-304/10.
ECLI:EU:T:2011:602Eu Chamb 02 T18.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 29. April 2010 (Sache R 899/2009‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der dm-drogerie markt GmbH & Co. KG und Semtee
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die dm-drogerie markt GmbH & Co. KG trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
3. Jede Partei trägt ihre eigenen durch die Streithilfe von Semtee entstandenen Kosten.
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