ECLI:EU:T:2011:684•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 22. November 2011.#Sports Warehouse GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TENNIS WAREHOUSE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Begründungspflicht - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-290/10.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 22. November 2011.#Sports Warehouse GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TENNIS WAREHOUSE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Unterscheidungskraft - Begründungspflicht - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-290/10.
ECLI:EU:T:2011:684Eu Chamb 04 T22.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 21. April 2010 (Sache R 1259/2009-1) über die Anmeldung des Wortzeichens TENNIS WAREHOUSE als Gemeinschaftsmarke
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Sports Warehouse GmbH trägt die Kosten.
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