ECLI:EU:T:2012:246•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 22. Mai 2012.#Olive Line International, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke O·LIVE – Ältere gemeinschaftliche und spanische Bild‑ und Wortmarken Olive line – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-273/10.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 22. Mai 2012.#Olive Line International, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke O·LIVE – Ältere gemeinschaftliche und spanische Bild‑ und Wortmarken Olive line – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-273/10.
ECLI:EU:T:2012:246Eu Chamb 02 T22.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 14. April 2010 (Sache R 4/2009‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Olive Line International, SL und der O. International Srl
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 14. April 2010 (Sache R 4/2009‑4) wird aufgehoben, soweit sie zum einen sämtliche von der Markenanmeldung erfassten Waren der Klasse 3, d. h. „Wasch‑ und Bleichmittel; Putz‑, Polier‑, Fettentfernungs‑ und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper‑ und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel“, und zum anderen die von der Markenanmeldung erfassten Waren „Gesundheits-, Körper- und Schönheitspflege für Mensch und Tier“ der Klasse 44 betrifft.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das HABM und die Umbria Olii International Srl tragen drei Viertel ihrer eigenen Kosten sowie jeweils drei Achtel der Kosten der Olive Line International, SL.
4. Die Olive Line International, SL trägt ein Viertel ihrer eigenen Kosten sowie ein Viertel der Kosten des HABM und der Umbria Olii International Srl.
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