ECLI:EU:T:2011:578•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2011.#Industrias Francisco Ivars, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster in Form eines mechanischen Untersetzungsgetriebes - Älteres Gemeinschaftsgeschmackmuster - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Kein anderer Gesamteindruck - Art. 6 und Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 6/2002.#Rechtssache T-246/10.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2011.#Industrias Francisco Ivars, SL gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmackmuster in Form eines mechanischen Untersetzungsgetriebes - Älteres Gemeinschaftsgeschmackmuster - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Kein anderer Gesamteindruck - Art. 6 und Art. 25 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 6/2002.#Rechtssache T-246/10.
ECLI:EU:T:2011:578Eu Chamb 07 T06.10.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Dritten Beschwerdekammer des HABM vom 16. März 2010 (Sache R 1337/2008-3) zu einem Nichtigkeitsverfahren zwischen der Motive Srl und der Industrias Francisco Ivars, SL
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Industrias Francisco Ivars, SL trägt die Kosten.
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