ECLI:EU:T:2012:219•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. Mai 2012.#Tsakiris-Mallas AE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke 7 Seven Fashion Shoes – Ältere nationale Bildmarken Seven und 7seven – Teilweise Zurückweisung der Eintragung – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑244/10.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 8. Mai 2012.#Tsakiris-Mallas AE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).#Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke 7 Seven Fashion Shoes – Ältere nationale Bildmarken Seven und 7seven – Teilweise Zurückweisung der Eintragung – Relative Eintragungshindernisse – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T‑244/10.
ECLI:EU:T:2012:219Eu Chamb 02 T08.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 22. März 2010 (R 1045/2009‑2) betreffend ein Widerspruchsverfahren zwischen der Seven SpA und der Tsakiris-Mallas AE
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Tsakiris-Mallas AE trägt die Kosten.
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