ECLI:EU:T:2011:383•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 14. Juli 2011.#ratiopharm GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ZUFAL - Ältere Gemeinschaftswortmarke ZURCAL - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Gleichartigkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Einschränkung des Warenverzeichnisses der Anmeldung - Art. 43 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T-222/10.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 14. Juli 2011.#ratiopharm GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke ZUFAL - Ältere Gemeinschaftswortmarke ZURCAL - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Gleichartigkeit der Waren - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Einschränkung des Warenverzeichnisses der Anmeldung - Art. 43 Abs. 1 der Verordnung Nr. 207/2009.#Rechtssache T-222/10.
ECLI:EU:T:2011:383Eu Chamb 07 T14.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 12. März 2010 (Sache R 874/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Nycomed GmbH und der ratiopharm GmbH
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die ratiopharm GmbH trägt die Kosten.
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