ECLI:EU:T:2011:202•Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2011.#Maurice Emram gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G - Ältere nationale und Gemeinschaftsbildmarke G - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-187/10.
Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 10. Mai 2011.#Maurice Emram gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke G - Ältere nationale und Gemeinschaftsbildmarke G - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-187/10.
ECLI:EU:T:2011:202Eu Chamb 02 T10.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 11. Februar 2010 (Sache R 1281/2008‑1) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Guccio Gucci SpA und Herrn Maurice Emram
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Maurice Emram trägt die Kosten.
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