ECLI:EU:T:2011:177•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. April 2011.#Zitro IP Sàrl gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BINGO SHOWALL - Ältere Gemeinschaftsbildmarke SHOW BALL - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-179/10.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. April 2011.#Zitro IP Sàrl gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke BINGO SHOWALL - Ältere Gemeinschaftsbildmarke SHOW BALL - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Ähnlichkeit der Zeichen - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-179/10.
ECLI:EU:T:2011:177Eu Chamb 07 T13.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 9. Februar 2010 (Sache R 666/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Zitro IP Sàrl und der Show Ball Informática Ltda
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Zitro IP Sàrl trägt die Kosten.
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