ECLI:EU:T:2011:176•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 13. April 2011.#Société Air France gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke in Form eines Parallelogramms - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-159/10.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 13. April 2011.#Société Air France gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke in Form eines Parallelogramms - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-159/10.
ECLI:EU:T:2011:176Eu Chamb 08 T13.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 27. Januar 2010 (Sache R 1018/2009‑2) über die Anmeldung eines Zeichens in Form eines Parallelogramms als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Société Air France trägt die Kosten.
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