ECLI:EU:T:2011:652•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. November 2011.#Ben-Ri Electrónica, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke LT LIGHT-THECNO - Ältere Gemeinschaftsbildmarke LT- Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-143/10.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 10. November 2011.#Ben-Ri Electrónica, SA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke LT LIGHT-THECNO - Ältere Gemeinschaftsbildmarke LT- Relatives Eintragungshindernis - Art. 8 Abs. 1Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-143/10.
ECLI:EU:T:2011:652Eu Chamb 07 T10.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Februar 2010 (Sache R 1625/2008‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Ben Ri Electrónica, SA und der Sacopa, SAU.
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 3. Februar 2010 (Sache R 1625/2008‑4) wird aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Das HABM trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Ben Ri Electrónica, SA.
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