ECLI:EU:T:2011:368•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 13. Juli 2011.#Inter IKEA Systems BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GLÄNSA - Ältere Gemeinschaftswortmarke GLANZ - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr - Zeichenähnlichkeit - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-88/10.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 13. Juli 2011.#Inter IKEA Systems BV gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke GLÄNSA - Ältere Gemeinschaftswortmarke GLANZ - Relative Eintragungshindernisse - Verwechslungsgefahr - Zeichenähnlichkeit - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009.#Rechtssache T-88/10.
ECLI:EU:T:2011:368Eu Chamb 08 T13.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 1. Dezember 2009 (Sache R 529/2009‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Meteor Controls International Ltd und der Inter IKEA Systems BV
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Inter IKEA Systems BV trägt die Kosten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.