ECLI:EU:T:2011:123•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 24. März 2011.#CheckMobile GmbH - The Process Solution Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke carcheck - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-14/10.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 24. März 2011.#CheckMobile GmbH - The Process Solution Company gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke carcheck - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-14/10.
ECLI:EU:T:2011:123Eu Chamb 06 T24.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 18. November 2009 (Sache R 595/2009-4) über die Anmeldung des Wortzeichens carcheck als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die CheckMobile GmbH – The Process Solution Company trägt die Kosten.
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