ECLI:EU:T:2011:221•Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 17. Mai 2011.#Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon « Ygeia » AE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke υγεία - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlende Unterscheidungskraft und beschreibender Charakter - Keine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-7/10.
Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 17. Mai 2011.#Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon « Ygeia » AE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke υγεία - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlende Unterscheidungskraft und beschreibender Charakter - Keine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Art. 7 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.#Rechtssache T-7/10.
ECLI:EU:T:2011:221Eu Chamb 03 T17.05.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. November 2009 (Sache R 190/2009‑2) über die Anmeldung des Wortzeichens υγεία als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Diagnostiko kai Therapeftiko Kentro Athinon „Ygeia“ AE trägt die Kosten.
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