ECLI:EU:C:2011:266•Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 15. April 2011.#Danilo Debiasi gegen Agenzia delle Entrate, Ufficio di Parma.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Commissione tributaria provinciale di Parma - Italien.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-613/10.
Beschluss des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 15. April 2011.#Danilo Debiasi gegen Agenzia delle Entrate, Ufficio di Parma.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Commissione tributaria provinciale di Parma - Italien.#Vorabentscheidungsersuchen - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-613/10.
ECLI:EU:C:2011:266Eu Chamb 07 C15.04.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Commissione tributaria provinciale di Parma – Auslegung von Art. 13 Teil A der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) – Vorsteuerabzug – Öffentliche oder private Gesundheitseinrichtungen, die eine steuerbefreite Tätigkeit ausüben – Nationale Rechtsvorschriften, die den Vorsteuerabzug für den Erwerb von Gegenständen oder Dienstleistungen, die für diese befreiten Tätigkeiten verwendet werden, ausschließen
Tenor
Tenor
Das von der Commissione tributaria provinciale di Parma (Italien) mit Entscheidung vom 7. Juli 2010 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.
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