ECLI:EU:C:2011:145•Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 10. März 2011.#Transportes y Excavaciones J. Asensi SL gegen Königreich Spanien.#Von einer natürlichen oder einer juristischen Person gegen einen Mitgliedstaat erhobene Klage - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.#Rechtssache C-540/10.
Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 10. März 2011.#Transportes y Excavaciones J. Asensi SL gegen Königreich Spanien.#Von einer natürlichen oder einer juristischen Person gegen einen Mitgliedstaat erhobene Klage - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.#Rechtssache C-540/10.
ECLI:EU:C:2011:145Eu Chamb 08 C10.03.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unrichtige Umsetzung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung durch das Königreich Spanien – Klage eines Einzelnen – Klage eines Einzelnen
Tenor
Tenor
1. Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Entscheidung über diese Klage offensichtlich unzuständig.
2. Die Transportes y Excavaciones J. Asensi SL trägt ihre eigenen Kosten.
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