ECLI:EU:C:2011:729•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. November 2011.#Riccardo Nencini gegen Europäisches Parlament.#Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Mitglied des Europäischen Parlaments - Rückforderung von Zulagen, die zur Erstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz und Reisen gezahlt worden waren - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit.#Rechtssache C-530/10 P(R).
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 11. November 2011.#Riccardo Nencini gegen Europäisches Parlament.#Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Mitglied des Europäischen Parlaments - Rückforderung von Zulagen, die zur Erstattung der Kosten für parlamentarische Assistenz und Reisen gezahlt worden waren - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit.#Rechtssache C-530/10 P(R).
ECLI:EU:C:2011:729Eu Presid C11.11.2011
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 19. Oktober 2010, Nencini/Parlament (T‑431/10 R), mit dem der Antrag auf Aussetzung des Vollzugs mehrerer Rechtsakte des Parlaments betreffend die Rückforderung von Zulagen des Parlaments, die zu Unrecht gezahlt worden sein sollen, zurückgewiesen wurde
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Nencini trägt die Kosten.
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