ECLI:EU:C:2010:793•Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Dezember 2010.#Mariyus Noko Ngele gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Grundsätze der ordnungsgemäßen Rechtspflege und der Verteidigungsrechte - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-526/10 P(R).
Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 16. Dezember 2010.#Mariyus Noko Ngele gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Grundsätze der ordnungsgemäßen Rechtspflege und der Verteidigungsrechte - Teils offensichtlich unzulässiges und teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-526/10 P(R).
ECLI:EU:C:2010:793Eu Presid C16.12.2010
Gesamter Gesetzestext
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Erste Kammer) vom 8. September 2010, Noko Ngele/Kommission (T-15/10 R II), mit dem es den Antrag des Klägers, das Protokoll PV(2009) 1874 final der Kommission vom 27. Mai 2009 zur Entscheidung der Kommission, einem ihrer ehemaligen Mitglieder und mehreren ihrer Bediensteten rechtlichen Beistand zu gewähren, für rechtswidrig zu erklären, als unzulässig zurückwies – Verstoß gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Rechtspflege und der Verteidigungsrechte – Offensichtlicher Interessenskonflikt
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Herr Noko Ngele trägt seine eigenen Kosten.
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