Omnilex Logo
Rechtsrecherche
Rechtsrecherche
Korpus
Korpus

Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.

Sind Sie Anwältin oder Anwalt?

Entdecken Sie Omnilex, Ihren Arbeitsbereich für schnellere Rechtsrecherche.

Bereits über 6.000 Anwältinnen und Anwälte vertrauen auf Omnilex.

Omnilex ausprobieren
Einstellungen
Einstellungen
Gerichtsentscheide

ECLI:EU:C:2011:384•Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 9. Juni 2011.#Télévision française 1 SA (TF1) gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 86 Abs. 2 EG - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Nachweis - Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.#Rechtssache C-451/10 P.

Originalquelle öffnen

Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 9. Juni 2011.#Télévision française 1 SA (TF1) gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 86 Abs. 2 EG - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Beschluss, keine Einwände zu erheben - Nachweis - Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.#Rechtssache C-451/10 P.

ECLI:EU:C:2011:384Eu Chamb 06 C09.06.2011

Originalquelle öffnen

Gesamter Gesetzestext

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 1. Juli 2010, TF1 und M6/Kommission (verbundene Rechtssachen T-568/08 und T-573/08), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Aufhebung der Entscheidung C(2008) 3506 final der Kommission vom 16. Juli 2008 über das Vorhaben der Französischen Republik, der France Télévision SA eine Kapitalzuführung in Höhe von 150 Mio. Euro zu gewähren, abgewiesen hat – Verstoß gegen die Beweislast- und Beweisantrittsregeln – Verstoß gegen Art. 106 Abs. 2 AEUV – Begriff „Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ – Keine ernsthaften Schwierigkeiten

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Télévision française 1 SA (TF1) trägt die Kosten.

3. Canal + und die Französische Republik haben ihre Kosten selbst zu tragen.

Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?

Kostenlose und unverbindliche Beratung

Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.