Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 6. Oktober 2011.#ThyssenKrupp Acciai Speciali Terni SpA (C-448/10 P), Cementir Italia Srl (C-449/10 P) und Nuova Terni Industrie Chimiche SpA (C-450/10 P) gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Entschädigung für eine Enteignung aus Gemeinwohlgründen - Verlängerung eines Vorzugstarifs für den Bezug von Strom - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Begriff der Vergünstigung - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Auslegung des nationalen Rechts - Verfälschung von Beweisen - Begriff - Offensichtlich unzulässiges und offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Verbundene Rechtssachen C-448/10 P bis C-450/10 P.

ECLI:EU:C:2011:642Eu Chamb 06 C06.10.2011